Quicknavigation

Unfallversicherung Änderung der Tätigkeit
Startseite Angebote Service und Infos Wir über uns Weitere Sparangebote Sitemap

Unfallversicherung verwaltend tätig

Unfallversicherung handwerklich tätig

Unfallversicherung Kinder

Fragen zur Unfallversicherung

Kundenbetreuung

Weitere Sparangebote

Wir über uns

Sitemap

Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung

Im Bereich der Unfallversicherung müssen Sie eine Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person unverzüglich dem Versicherer mitteilen, weil die Höhe der Versicherungssummen bzw. des Beitrags maßgeblich von diesen Umständen abhängt. Ein Tischler zahlt durch das erhöhte berufliche Unfall-Risiko in der Regel einen anderen Beitrag als ein kaufmännischer Angestellter.
 

zur Startseite von www.unfallversicherung-im-preisvergleich.de
Fragen zu unseren Angeboten? Tel. 030 / 6789 55 59
e-mail: info@unfallversicherung-im-preisvergleich.de