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Unfallversicherung und Bewusstseinsstörungen:
Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen (z.B. Trunkenheit, Bewusstseinsstörungen durch Medikamente, Schlaganfall) sind in den “Allgemeinen Versicherungsbedingungen”
einer Unfallversicherung in der Regel generell ausgeschlossen. In den “besonderen Versicherungsbedingungen” zu einem speziellen Tarif, können diese jedoch teilweise wieder mit eingeschlossen werden.
Beim Abschluss
einer Unfallversicherung sollte man also darauf achten, das der Tarif kundenfreundliche Regelungen diesbezüglich hat. Manche Versicherer leisten zum Beispiel bei Trunkenheit, wenn der Blutalkoholgehalt unter der im Vertrag
genannten Promillegrenze liegt.
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