Genesungsgeld-Anspruch entsteht mit der Entlassung aus dem Krankenhaus und wird in der Regel max. für die gleiche Anzahl von Kalendertagen gezahlt, für die Krankenhaustagegeld
aufgrund eines Unfalles geleistet wird. Die Dauer ist je nach Tarif befristet (z.B. max. 100 Tage).
Die vorstehenden Ausführungen / Deckungserweiterungen dienen als Beispiele. Der rechtsverbindliche Leistungsinhalt ergibt sich ausschließlich aus den jeweiligen Tarifen, den allgemeinen und ggf. besonderen
Versicherungsbedingungen und den geschäftsplanmäßigen Erklärungen der einzelnen Versicherer.