Führt der Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen
Leistungsfähigkeit (Invalidität) des Versicherten, so entsteht Anspruch auf Kapitalleistung.
Die Höhe der Leistung richtet sich unter anderem nach dem Grad der Invalidität, der vereinbarten Invaliditätsgrundsumme, der Progessionsstaffel und der im Tarif geltenden Gliedertaxe.
Die vorstehenden Ausführungen / Deckungserweiterungen dienen als Beispiele. Der rechtsverbindliche Leistungsinhalt ergibt sich ausschließlich aus den jeweiligen Tarifen, den allgemeinen und ggf. besonderen
Versicherungsbedingungen und den geschäftsplanmäßigen Erklärungen der einzelnen Versicherer.