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Unfallversicherung und kosmetische Operationen:
Durch einen Unfall kann es auch zu optischen Beeinträchtigungen kommen. Bei einer Unfallversicherung sollte man darauf achten, dass entstehende Kosten für eine
eventuelle kosmetische Operation, bis zu einer bestimmten Höhe (je nach Tarif), übernommen werden.
Sofern bei einer Unfallversicherung in bezug auf kosmetische Operationen auch der “Zahnersatz” bzw. “Zahnschäden”
mitversichert sind, bezieht sich dies in der Regel nur auf Schneide und Eckzähne.
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