Krankenhaustagegeld wird in der Regel für jeden Kalendertag (also auch Sa. und So.), an dem sich der Versicherte wegen eines Unfalls in medizinisch notwendiger
vollstationärer Heilbehandlung befindet, gezahlt. Die Dauer ist je nach Tarif befristet (z.B. max. 2 Jahre).
Die vorstehenden Ausführungen / Deckungserweiterungen dienen als Beispiele. Der rechtsverbindliche Leistungsinhalt ergibt sich ausschließlich aus den jeweiligen Tarifen, den allgemeinen und ggf. besonderen
Versicherungsbedingungen und den geschäftsplanmäßigen Erklärungen der einzelnen Versicherer.