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Mitwirkungsanteil von Krankheiten und Gebrechen In der Regel muss der Mitwirkungsanteil über 25% liegen, damit eine Leistungskürzung vorgenommen wird. Es gibt aber auch Tarife, in denen eine für den Kunden höhere und damit günstigere Prozentzahl vereinbart ist. |
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Die vorstehenden Ausführungen / Deckungserweiterungen dienen als Beispiele. Der rechtsverbindliche zur Startseite von www.unfallversicherung-im-preisvergleich.de |
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