Insbesondere für Kinder kann es bei einer Unfallversicherung sinnvoll sein, in dem Vertrag eine Unfallrente als zusätzliche Leistung mit einzuschließen. Diese wird in der Regel
vom Versicherer gezahlt, wenn der Invaliditätsgrad über 50% liegt ggf. sogar lebenslang.
Die Leistung endet, wenn der Versicherte stirbt oder eine ärztliche Untersuchung ergeben hat, dass der Invaliditätsgrad künftig
unter 50% liegt.
Die vorstehenden Ausführungen / Deckungserweiterungen dienen als Beispiele. Der rechtsverbindliche Leistungsinhalt ergibt sich ausschließlich aus den jeweiligen Tarifen, den allgemeinen und ggf. besonderen
Versicherungsbedingungen und den geschäftsplanmäßigen Erklärungen der einzelnen Versicherer.