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Wie sieht der gesetzliche Unfall-Schutz aus?
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 Gegenüberstellung der gesetzlichen und privaten Unfallversicherung

 

 Gesetzliche
 Unfallversicherung

 private
 Unfallversicherung

 Träger

 Berufsgenossenschaften
 Unfallversicherungsträger der
 öffentlichen Hand

 private
 Versicherungsgesellschaften
 

 Versicherte

 Arbeitnehmer
 Schüler und Studenten
 Landwirte
 u.U. Selbstständige

 alle Personengruppen können
 aufgenommen werden
 (individuelle Beschränkungen
 möglich)

 Geltungsbereich

 im Rahmen der versicherten
 Tätigkeit (Arbeit, Schule, Studium,
 Kindergarten) sowie auf den dem
 Weg von der Wohnung zum Tätig-
 keitsort und zurück, des weiteren
 bei Berufskrankheiten

 Rund um die Uhr für Unfälle
 des täglichen Lebens
 (Freizeit, Reisen, Arbeit,
 Sport)


 

 Leistungen

 Behandlungen der Unfallfolgen
 Rehabilitation
 Sterbegeld
 Hinterbliebenenrente
 Verletztenrente ab 20% Minderung
 der Erwerbsfähigkeit
 

 Invaliditätssumme ab 1%
 Invalidität entsprechend dem
 Invaliditätsgrad
 Todesfallsumme
 Krankenhaustagegeld
 Genesungsgeld
 Übergangsleistung

 Höhe der
 Verletztenrente

 Bei 100% Minderung der
 Erwerbsfähigkeit: max. 67% des
 letzten Jahresarbeitsverdienstes

 Individuell zu vereinbaren

 

 Beiträge

 Werden vom Arbeitgeber getragen



 

 Durch den Versicherten zu
 tragen. Können u.U. im
 Rahmen der Vorsorge-
 aufwendung steuermindernd
 geltend gemacht werden.

Arbeitnehmer
sind in der Arbeit sowie auf dem Weg von der Wohnung zur Arbeit und zurück gesetzlich unfallversichert. Die Verletztenrente beträgt bei 100% Minderung der Erwerbsfähigkeit 2/3 des letzten Brutto-Jahresverdienstes. Bei weniger als 100% Minderung der Erwerbsfähigkeit erfolgt die Berechnung prozentual nach dem Invaliditätsgrad. Eine Verletztenrente wird jedoch erst gewährt ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20%.

Kinder und Jugendliche
genießen Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung im Kindergarten,
in der Schule sowie als Student an der Hochschule sowie für Wegeunfälle.

Zwar besteht durch die gesetzliche Unfallversicherung eine Grundabsicherung bei Arbeits- und Wegeunfällen, jedoch ist im Freizeit- und Sportbereich, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen eine private Vorsorge aus folgenden Gründen unerlässlich:

  • Es besteht kein Versicherungsschutz in der Freizeit (z.Bsp. 80% der Kinder-Unfälle passieren in der Freizeit).
  • Die Leistungen sind bei besonders schweren Unfällen kaum ausreichend da der geschädigte möglicherweise für den Rest seines Lebens kein eigenes Einkommen erzielen kann.
  • Gerade Kinder und Jugendliche können nicht auf Ersparnisse zurückgreifen.
    Hier müssen dann die Eltern für den Lebensunterhalt aufkommen.

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