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Tipps für den Schadenfall:

Wenn ein Schadenfall eingetreten ist, sind einige grundsätzliche Regeln zu beachten, damit Sie schnell die vereinbarte Versicherungsleistung erhalten.

Laut Versicherungsvertragsgesetz (VVG) muss die Anzeige des Versicherungsfalles unverzüglich (ohne schuldhafte Verzögerung) erfolgen (§ 30 VVG). Angaben über die Frist für die Schadenmeldung finden Sie auch in den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Nach der Meldung des Versicherungsfalles ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, alle relevanten Informationen über den Schadenshergang dem Versicherer mitzuteilen.

Sollten Sie schon Kunde bei uns sein, können Sie hier ein Schadenformular bei uns anfordern.

Noch schneller geht es, wenn Sie den Schaden bei der Versicherungsgesellschaft telefonisch
unter der im Vertrag angegebenen Hotline melden.

Auch wir sind natürlich im Schadensfall unter den angegebenen Rufnummern für Sie da.

 

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Fragen zu unseren Angeboten? Tel. 030 / 6789 55 59
e-mail: info@unfallversicherung-im-preisvergleich.de